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Arbeitshilfe zur Umsetzung der Umsatzsteuerpflicht von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Mitglieder des Kämmererfachverbandes finden ab sofort im internen Bereich eine Arbeitshilfe zur Umsetzung der Umsatzsteuerpflicht von juristischen Personen des öffentlichenRechts.

 

Wie auch bei den vorangegangenen unterstützenden Unterlagen des Fachverbandes stellt auch diese Arbeitshilfe keine verbindliche Vorgabe dar und hat auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie soll vielmehr die Kommunen bei der Beurteilung ihrer steuerpflichtigen Leistungen unterstützen.

 

Hier geht es zur Arbeitshilfe.

 

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